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Was versteht man überhaupt unter einem Luftgewehr?

Luftgewehre sind Gewehre, die ein Geschoss durch die Ausdehnung von komprimiertem Gas antreiben. Im Unterschied zu Feuerwaffen wird das unter Druck stehende Gas nicht durch die Explosion einer Treibladung erzeugt, sondern innerhalb oder außerhalb der Waffe mechanisch verdichtet. Auch Waffen, bei denen das Geschoss mit einem anderen Gas als Luft angetrieben wird, werden zu den Druckluftwaffen gezählt. Zur Bereitstellung des komprimierten Gases werden verschiedene Verfahren genutzt.

Luftgewehre haben im Vergleich zu Handfeuerwaffen eine wesentlich geringere Leistung und sind militärisch kaum nutzbar. Sie sind aber zur Übung der Schießfertigkeit geeignet und wegen der geringen Betriebskosten und des vergleichsweise problemlosen Erwerbs beliebte Sportgeräte.

Geschichte

Wettkampf im Luftgewehrschießen

Druckluftwaffen wurden seit langer Zeit immer wieder von verschiedenen Erfindern und Büchsenmachern gebaut. Als die frühesten Entwürfe (um 250 v. Chr.) gelten die des griechischen Ingenieurs Ktesibios von Alexandria (ca. 285 bis 222 v. Chr.), auf die es aber nur wenige philologische Hinweise gibt. Die älteste erhaltene Windbüchse stammt ungefähr aus dem Jahre 1580. Als Sportgerät im modernen Sinne wurden Luftgewehre zuerst in den USA in der Zeit nach dem Amerikanischen Bürgerkrieg populär, als sie in shooting galleries („Schießbuden“) weite Verbreitung fanden. Ende des 19. Jahrhunderts ließ sich der Franzose Paul Giffard die ersten CO2-Systeme patentieren. Luftgewehre wurden in der Vergangenheit in geringem Umfang auch militärisch eingesetzt (z. B. Girandoni-Windbüchse Modell 1780) und dienen heute hauptsächlich der Jagd auf kleine Vorrats- oder Ernteschädlinge, der Unterhaltung (z. B. auf Rummelplätzen) und zu Wettkampfzwecken.

Funktionsprinzipien

Grundsätzlich wird zwischen Einzellader-Luftgewehren und Mehrlader-Luftgewehren unterschieden. Technisch gibt es unterschiedliche Lösungen.

Systeme mit Federspeicher

Eine starke Feder wird vor dem Schuss gespannt und drückt beim Auslösen des Schusses einen Kolben nach vorn (vergleichbar mit einer Luftpumpe). Die vom Kolben auf bis zu 150 Bar komprimierte Luft treibt das Geschoss an. Dieses Prinzip ist bei Freizeitwaffen weit verbreitet, weil die Konstruktion einfach und robust ist und außer für die Geschosse kaum Kosten anfallen. Außer durch eine Feder kann der Kolben auch durch ein beim Spannen zusammengedrücktes Luftpolster angetrieben werden (Gas-Ram-System). Analog zu den Systemen mit Stahlfeder wird der Kolben beim Auslösen des Schusses durch dieses Luftpolster nach vorn getrieben.

Systeme mit Druckgasspeicher

Bei diesen Systemen wird das komprimierte Gas durch einen an der Waffe befestigten Druckgasbehälter bereitgestellt. Das Gas wird entweder vor dem Schuss mittels einer eingebauten Pumpe verdichtet oder aus einem externen Behälter in den Druckspeicher der Waffe geleitet. Bei CO2-Systemen wird eine Patrone oder Kartusche mit druckverflüssigtem Kohlenstoffdioxid an der Waffe angebracht, welche das Druckgas bereitstellt. Bei allen Systemen mit Druckgasspeicher wird beim Schuss von einem Schlagstück ein Ventil kurz geöffnet, wodurch unter Druck stehendes Gas auf das Geschoss wirkt und es aus dem Lauf treibt. Durch das geringe Gewicht des Schlagstücks entstehen dabei kaum Erschütterungen, und durch das komprimiert bereitstehende Gas wird eine schnellere Schussentwicklung erreicht als bei Federspeichersystemen.

Waffenrechtlicher Hinweis

Deutschland

In Deutschland sind Druckluftwaffen bis zu einer Mündungsenergie von 7,5 Joule an Personen ab 18 Jahre frei verkäuflich (Erwerb), sofern sie den „F-im-Fünfeck“-Stempel tragen. Für das Führen von Druckluftwaffen in der Öffentlichkeit ist ein Waffenschein Voraussetzung. Der Transport einer nicht schussbereiten und nicht zugriffsbereiten (verpackten) Waffe z.B. zu einem Schützenhaus oder anderen Schießsportstätten gilt als erlaubnisfreies Führen und ist statthaft. Ebenso ist das Schießen auf privaten Grundstücken erlaubnisfrei, sofern gewährleistet ist, dass Geschosse das Grundstück nicht verlassen können (WaffG, §12 (Ausnahme von Erlaubnispflichten), Abs. (4), 1a)). Das Mindestalter für das Schießen mit Druckluftwaffen im Schießsport beträgt in Deutschland 12 Jahre, mit Ausnahmegenehmigungen auch schon ab 10 Jahren.

Österreich

In Österreich sind Luftgewehre bis zu einem Kaliber von 6 mm ab 18 Jahren frei erhältlich, eine Energiebeschränkung gibt es nicht. Auch das in Deutschland erforderliche Prüfzeichen „F-im-Fünfeck“ ist nicht erforderlich. Luftgewehre mit einem Kaliber größer 6 mm unterliegen der waffenrechtlichen Kategorie C und sind somit meldepflichtig. Das Schießen mit Luftgewehren ist auf dem eigenen Gelände möglich, allerdings muss gewährleistet werden, dass kein Projektil das Grundstück verlassen kann.

(Quelle: Wikipedia - Luftgewehr)